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Wichtig für Kurzentschlossene (Eigenheimzulage) |
Laut einer Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums wird der entscheidende Stichtag der 31.12.2005 sein. In Anschaffungsfällen kommen noch alle in den Genuss der Eigenheimzulage, die bis spätestens 31. Dezember 2005 den notariellen Kaufvertrag unterschrieben haben. In Herstellungsfällen gibt es die Eigenheimförderung für all diejenigen, die bis zum Ende des Jahres mit der Herstellung des Objekts beginnen, sprich, wer bis zu diesem Zeitpunkt den Bauantrag gestellt hat. Bei baugenehmigungsfreien Objekten müssen bis zum Ende des Jahres die Bauunterlagen eingereicht sein. Maßgeblich ist dabei der Eingangsstempel der Baubehörde. |
Achtung: Zu einer Kürzung des Forderungszeitraums kommt es allerdings dann, wenn in Anschaffungsfällen die Anschaffung (Übergang von Besitz, Nutzung und Lasten) und der Einzug nicht im selben Kalenderjahr stattfinden. Bezieht also der Anspruchsberechtigte die Wohnung nicht mehr im Jahr der Anschaffung, verliert er 1 Jahr der Förderung. Laufende Förderung Bei Kaufverträgen und Bauanträgen, die schon abgeschlossen bzw. gestellt sind, gilt die Förderung nach altem Recht weiter. Wer früher gebaut oder ein gebrauchtes Objekt erworben hat, behält seinen Anspruch auf Eigenheimzulage. Bereits laufende Förderungen werden für die vollen acht Jahre ungekürzt ausgezahlt. Bausparen für Eigenkapitalbildung noch wichtiger Wegen des vorerst ersatzlosen Wegfalls der Eigenheimzulage wird es für künftige Bauherren und Käufer wichtiger als je zuvor, frühzeitig einen Bausparvertrag abzuschließen und ausreichend Eigenkapital zu bilden. Denn je höher der Anteil des Eigenkapitals ist, desto niedriger fällt später die monatliche Belastung aus Zins und Tilgung aus. Die in der Koalitionsvereinbarung angekündigte Integration des Wohneigentums in die staatlich geförderte Altersvorsorge unterstreicht außerdem: Der Staat hält eine verstärkte private Eigeninitiative der Bürger zur Altersvorsorge für dringend notwendig. Koalitionsvertrag: Wohneigentum ist für Altersvorsorge wichtig Wörtlich heißt es im Koalitionsvertrag: "Wohneigentum genießt bei den Bürgern eine besonders hohe Akzeptanz im Rahmen der privaten Altersvorsorge. Die Diskriminierung gegenüber anderen Formen der Altersvorsorge wird im Interesse einer echten Wahlfreiheit für die Bürger beseitigt." Impulse für den Wohnungsbau Die künftige Regierungskoalition hat sich einige gezielte Impulse für den Wohnungsbau vorgenommen. So ist vorgesehen, das CO2-Gebäudesanierungsprogramm auf mindestens 1,5 Milliarden Euro pro Jahr deutlich aufzustocken. Auch sollen private Aufwendungen für Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt stärker als bislang gefördert werden – zusammen mit haushaltsnahen Dienstleistungen und Kinderbetreuungskosten in einem Gesamtvolumen von fünf Milliarden Euro. Die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten sollen auf die Arbeitskosten beschränkt werden, um arbeitsintensive Dienstleistungen zielgenau zu fördern und die Schwarzarbeit zu bekämpfen. |
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