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Das Landeswohnraumförderungsprogramm 2006 ist neu aufgelegt und wurde am 2. Januar 2006 gestartet.
Der Weg ins eigene Heim führt für junge Familien nur über ein solides finanzielles Fundament. Deshalb setzt die L-Bank ihren Schwerpunkt auf familienfreundliche Eigentumsförderung
und unterstützt im Auftrag des Landes Baden-Württemberg den Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung mit einer Vielfalt an finanziellen Mitteln. Dadurch werden den Familien im Land die eigenen vier Wände ermöglicht und gleichzeitig entstehen freie Wohnungen auf dem Mietmarkt.

Wer bisher nach dem Wohnraumförderungsprogramm des Landes unterstützt wurde, hat auch nach Wegfall der Eigenheimzulage die Möglichkeit, selbst genutztes Wohneigentum zu erwerben. Mit der Konzeption zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2006 wird ein möglichst weitgehender Ausgleich für die vom Bund gestrichene Eigenheimzulage geschaffen.
Für Vermieter erleichtern wir die Finanzierung von Mietobjekten mit unterschiedlichen Förderprogrammen aus Mietwohnraumförderung. Voraussetzung ist, dass die Wohnungen für einen bestimmten Zeitraum einem definierten Personenkreis, zum Beispiel Senior(inn)en oder Schwerbehinderte, zur Verfügung gestellt werden. Die Mietobergrenzen sind im Landeswohnraumförderungsprogramm festgelegt.(Quelle: www.l-bank.de )


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